Im Zuge der wachsenden Popularität und steigender Zugtriffszahlen häufen sich auch die Fälle, in denen Artikel, die auf der Website der Kreisjugendfeuerwehr Aichach-Friedberg erschienen sind (oder per Newsletter versendet wurden) anschließend auch in weiteren Medien verwendet werden.

 

Oftmals erfolgte dies allerdings ohne vorab das Einverständnis des Urhebers einzuholen und/oder sogar ohne eine entsprechende Quellenangabe.

 

Um zukünftig Irritationen diesbezüglich zu vermeiden, haben wir uns entschieden, ein möglichst einfaches Verfahren einzuführen, welches für  Klarheit sorgen soll. Unsere Artikel werden zukünftig in der Fußzeile einen der folgenden Hinweise tragen:

 

1. Artikel unter Quellenangabe zur Veröffentlichung freigegeben

 

Die Überschrift sagt eigentlich alles aus:
Artikel, die in der Fußzeile den o.g. Hinweis tragen sind zur Veröffentlichung freigegeben, vorausgesetzt, es erfolgt eine hinreichende Angabe der Quelle.
Das heißt konkret:

  • Bei Veröffentlichung in Printmedien: Angabe des Autors (alternativ "Kreisjugendfeuerwehr Aichach-Friedberg"), bei Bildmaterial zusätzlich Nennung des Fotografen, falls nicht anders angegeben wurde das Bildmaterial vom Autor selbst erstellt.
  • Bei Veröffentlichung in digitalen Medien: Angabe des Autors (alternativ "Kreisjugendfeuerwehr Aichach-Friedberg"), zusätzlich Link zum Originalartikel.

2. Artikel nicht zur Veröffentlichung freigeben

 

Die Gründe hierfür können vielfältig sein, wir bitten dies zu beachten und zu respektieren.

 

 

Natürlich stehen wir auch zuküftig für Rückfragen bzgl. der Veröffentlichung gerne zur Verfügung. Falls erforderlich stellen wir Bildmaterial in hoher Auflösung bereit oder stehen für Interviews zur Verfügung.

 

Wir haben gewiss nicht vor, einen Juristen zur Durchsetzung der oben genannten Punkte anzustellen, dennoch behalten wir  uns vor, im Wiederholungsfall zu entsprechenden rechtlichen Mitteln zu greifen. In diesem Zusammenhang sei auch nochmals auf das Impressum dieser Website, insbesondere der Punkt" Urheber- und Leistungsschutzrechte", verwiesen.

 

 

 

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Dieser Artikel ist nicht zur Veröffentlichung freigegeben.